AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von Fabian Schrader, Islandpferde Schrader, insbesondere im Bereich Hufbeschlag, Hufbearbeitung, Pferdetraining, Unterricht, Kurse und Beratung.

1. Vertragspartner

Vertragspartner sind:

Fabian Schrader
Islandpferde Schrader
IPZV Trainer A, Hufbeschlagschmied
Brandmoor 43
30826 Garbsen
Deutschland

und der jeweilige Auftraggeber. Auftraggeber ist der Eigentümer des zu bearbeitenden oder zu trainierenden Pferdes oder eine von ihm beauftragte volljährige und geschäftsfähige Person.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Islandpferde Schrader, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Zu den Leistungen gehören insbesondere Hufbeschlag, Hufbearbeitung, pferdebezogene Dienstleistungen, Training, Unterricht, Kurse, Seminare und Beratung.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch eine beiderseitige Vereinbarung zustande. Die Vereinbarung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über andere elektronische Kommunikationswege erfolgen.

Wird ein Auftrag durch eine vom Pferdeeigentümer beauftragte Person erteilt und bestehen keine erkennbaren Zweifel an deren Berechtigung, darf Islandpferde Schrader davon ausgehen, dass diese Person zur Auftragserteilung berechtigt ist.

4. Leistungen im Bereich Hufbeschlag und Hufbearbeitung

Bei Leistungen im Bereich Hufbeschlag und Hufbearbeitung wird die vereinbarte Leistung nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung des Wohls des Pferdes erbracht.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistung relevanten Informationen mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere bekannte Erkrankungen, Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten, Unverträglichkeiten, tierärztliche Hinweise sowie besondere Risiken im Umgang mit dem Pferd.

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass das Pferd zum vereinbarten Termin bereitsteht und eine sichere, geeignete Arbeitsumgebung vorhanden ist. Dazu gehören insbesondere ausreichende Beleuchtung, ein geeigneter Untergrund, ausreichend Platz sowie ein sicherer Umgang mit dem Pferd.

Ist die Leistung aus Sicherheitsgründen nicht oder nicht vollständig durchführbar, kann Islandpferde Schrader die Leistung ablehnen oder abbrechen. Bereits entstandene Aufwendungen, Anfahrtskosten und bereits erbrachte Leistungen können in diesem Fall berechnet werden.

5. Training, Unterricht, Kurse und Beratung

Leistungen im Bereich Training, Unterricht, Kurse und Beratung werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

Der Auftraggeber bzw. Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, Hinweise und Empfehlungen eigenverantwortlich umzusetzen und die körperlichen sowie fachlichen Voraussetzungen für die jeweilige Leistung zu prüfen.

Hinweise und Einschätzungen zu Pferden ersetzen keine tierärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei gesundheitlichen Fragen ist ein Tierarzt hinzuzuziehen.

6. Termine, Mitwirkung und Absagen

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Änderungen oder Absagen sollen so früh wie möglich mitgeteilt werden.

Kann ein Termin durch den Auftraggeber nicht wahrgenommen werden oder ist die Leistung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, nicht durchführbar, können bereits entstandene Aufwendungen, Anfahrtskosten und angemessene Ausfallkosten berechnet werden.

Bei Verspätungen oder unvorhersehbaren Ereignissen bemühen sich beide Seiten um eine einvernehmliche Lösung. Bei höherer Gewalt oder offensichtlicher Unmöglichkeit bestehen keine gegenseitigen Ersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig.

7. Preise und Zahlung

Es gelten die jeweils vereinbarten Preise oder, sofern vorhanden, die zum Zeitpunkt der Leistung gültige Preisliste.

Die Vergütung wird, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar nach Erbringung der Leistung fällig.

Die Zahlung erfolgt in der Regel bar, per Kartenzahlung oder nach vorheriger Vereinbarung per Rechnung. Rechnungen sind, sofern nichts anderes angegeben ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.

Entsteht durch besondere Umstände ein erheblicher Mehraufwand, kann dieser nach vorheriger Rücksprache zusätzlich berechnet werden. Dies gilt insbesondere bei erschwerten Arbeitsbedingungen, unvorhergesehenem Zeitaufwand oder besonderem Verhalten des Pferdes.

8. Kurse, Seminare und Veranstaltungen

Für Kurse, Seminare und vergleichbare Veranstaltungen können gesonderte Zahlungs- und Stornierungsbedingungen vereinbart werden.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die Teilnahmegebühr vor Beginn der Veranstaltung zu zahlen.

Bei Absage durch den Teilnehmer können bereits entstandene Kosten sowie angemessene Ausfallkosten berechnet werden. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9. Abnahme und Beanstandungen

Bei Werkleistungen, insbesondere im Bereich Hufbeschlag und Hufbearbeitung, erfolgt die Abnahme grundsätzlich unmittelbar nach Beendigung der Arbeit durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Person.

Beanstandungen sind unverzüglich nach Erkennen mitzuteilen. Islandpferde Schrader ist Gelegenheit zur Prüfung und, soweit erforderlich und zumutbar, zur Nachbesserung zu geben.

10. Haftung

Islandpferde Schrader haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.

Im Übrigen haftet Islandpferde Schrader nur für Schäden, die in direktem Zusammenhang mit der vereinbarten Leistung stehen und von Islandpferde Schrader zu vertreten sind.

Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch ihn, durch von ihm beauftragte Personen oder durch das von ihm vorgestellte Pferd verursacht werden, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für einen sicheren Umgang mit dem Pferd zu sorgen und Islandpferde Schrader vor Beginn der Leistung über besondere Gefahren oder Auffälligkeiten zu informieren.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren oder Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Islandpferde Schrader, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist.

12. Verbraucherrechte

Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

Soweit im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Auftraggeber hierüber gesondert informiert.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von Islandpferde Schrader. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.